Korn
Korn ist nicht gleich Korn!
Ein Korn muss einen Alkoholgehalt von mindestens 32 Volumenprozent haben. Ab einem Alkoholgehalt von 37,5 Volumenprozent darf die Bezeichnung Kornbrand verwendet werden. Hierbei hat sich die Bezeichnung Doppelkorn mit 38 Volumenprozent durchgesetzt. Zur Herstellung von Korn sind nur die Getreidesorten Roggen, Weizen, Gerste und Hafer sowie Buchweizen zulässig. Bei uns in der Region ist Echter Nordhäuser Spirituosen GmbH die Kornbrände der Marke Echter Nordhäuser sehr bekannt und beliebt.
Trinken:
Korn wird meist pur als Kurzer getrunken in 2 cl oder 4 cl. Oft wird er auch zusammen mit einem Bier serviert oder als Mixgetränk in Kombination mit Cola als Korn_Cola getrunken. Bei einem Cocktails auf Wodkabasis kann man letzteren durch Korn ersetzen.